Nachhaltigkeit / ESG

Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen. Ein verbales oder geschriebenes Bekenntnis zur Nachhaltigkeit reicht dabei nicht aus. Es geht vielmehr darum, das jeweilige Handeln an Ergebnissen zu messen und diese transparent zu veröffentlichen bzw. anhand von objektiven Maßstäben (Benchmarks) zu vergleichen.

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten die sogenannte Offenlegungsverordnung zum Thema Nachhaltigkeit erlassen, die ab März 2021 in einem mehrstufigen Verfahren umgesetzt werden muss und auch Finanzmakler und Vermittler von Versicherungsanlageprodukten betrifft. Darin werden unter dem Label ESG (Environmental Social Governance – zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. Die Details zu dieser Verordnung stehen noch nicht vollständig fest. Dennoch möchten wir Sie bereits heute informieren in welcher Form wir den Bestimmungen der Verordnung nachkommen werden.

Wir nehmen das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und werden selbstverständlich sämtliche Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern sowie den Produktlieferanten vollumfänglich erfüllen. Hierzu sind in den kommenden Monaten vor allem Produktkennzeichnungen und einschlägige Informationen zum Thema Nachhaltigkeit zu erwarten, insbesondere in welchem Umfang diese Produkte ESG-Kriterien erfüllen oder ob der Nachhaltigkeitsaspekt innerhalb eines Produktes nicht berücksichtigt wird.

Darüber hinaus beobachten wir den Markt intensiv im Hinblick auf die dynamische ESG-Thematik. Dies gilt für alle Bestandsprodukte genauso wie auch für zu erwartende Neuentwicklungen aus dem Fonds- und Versicherungsbereich, bei denen wir die Änderungen genau im Blick haben und Ihre diesbezüglichen Wünsche im Zuge eines Beratungstermines selbstverständlich gerne berücksichtigen werden.

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschlieslich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

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